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AGB

Mit Ihrer Buchung bekunden Sie Ihre Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HATTINGEN ZU FUSS und erklären sich mit diesen ausdrücklich einverstanden. HATTINGEN ZU FUSS behält sich vor, diese Bedingungen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern. Für bereits  bestätigte Buchungen gelten solche Änderungen nicht.

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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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1. Geltungsbereich
1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit HATTINGEN ZU FUSS, im Folgenden auch HzF genannt. HATTINGEN ZU FUSS ist ein Angebot der HS | Hattinger Stadtsouvenirs und Stadtführungen von Lars Friedrich, Auf der Gahr 39, 45527 Hattingen/Ruhr (Steuer-Nummer: 323 5027 4534).

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2. Buchung
2.1 Jede Buchung erfolgt ausschließlich zu den zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HzF.
2.2 Buchungen können grundsätzlich telefonisch oder schriftlich (Mail/Messanger) erfolgen.
2.3 Alleiniger Vertragspartner HzF ist ausschließlich der in der Buchung angegebene Buchende, der mit der Buchung zugleich die Haftung für alle Teilnehmenden übernimmt und für die Zahlung des fälligen Gesamtpreises einsteht.
2.4 Buchungen werden erst mit einer „Buchungsbestätigung“ von HzF persönlich, per E-Mail, per Messanger, per Fax oder per Post verbindlich.
2.5 Bei Buchungen ist eine gültige Adresse und Mobilfunkrufnummer anzugeben, unter der ein Veranstaltungsteilnehmender erreichbar ist.
2.6 Es obliegt dem Kunden, den Erhalt von E-Mails/Briefen/Nachrichten über Messanger oder Faxen an die bei der Buchung von ihm angegebene Adresse sicherzustellen und bei ausbleibender oder anscheinend ausbleibender Rückmeldung bei HzF den Bearbeitungsstand abzufragen.
2.7 Als Stornierungsfrist gilt der Zeitpunkt bis zu dem Führungen kostenfrei storniert werden können.

 

3. Stadtführungen
3.1 Stadtführungen sind Veranstaltungen, die für den buchenden Kunden durchgeführt werden.
3.2 Führungshonorare beziehen sich auf die jeweils bei der Buchung angegebene Führungsdauer.
3.3 Das Führungshonorar wird vom Kunden, sofern nicht anders vereinbart, nach der Stadtführung in bar beglichen. Der Kunde erhält über das Führungshonorar eine Quittung.
3.4 Die Wartezeit auf den Kunden am Ort des vereinbarten Beginns der Stadtführung beträgt 20 Minuten.
3.5 Erscheint der Kunde nach 20 Minuten nicht an dem vereinbarten Treffpunkt, wird dies als Stornierung der Veranstaltung durch den Kunden behandelt.
3.6 Die Führungsdauer verkürzt sich um die Wartezeit.
3.7 Bei Nichterscheinen des Kunden oder bei Nichtinanspruchnahme auch von Teilen der Leistungen ist HzF berechtigt, das volle Führungshonorar zu erheben.
3.8 Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
3.9 Die Aussage "Bestpreisgarantie" bezieht sich ausschließlich auf den Vergleich des Preises für Gruppenführungen mit 60 und 90 Minuten Dauer von HzF (55 € und 75 €) mit dem Anbieter HATTINGEN MARKETING (60 € und 80 €) am 26.02.2022. 

 

4. Umbuchungen von Stadtführungen
4.1 Umbuchungswünsche des Kunden versucht HzF nach Möglichkeit umzusetzen, wobei Umbuchungen des Veranstaltungstags nach Überschreitung der Stornierungsfrist nicht möglich sind.
4.2 Umbuchungen des Treffpunktes oder der Uhrzeit durch den Kunden sind nach Überschreitung der Stornierungsfrist kostenpflichtig.
4.3 Umbuchungspauschalen für den Kunden fallen jeweils pro umgebuchter Gruppe an.
4.4 Es besteht ür den Kunden kein Anspruch auf eine Umbuchung.

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5. Stornierungen von Stadtführungen
5.1 Eine Stornierung von Stadtführungen durch den Kunden ist bis zum fünften Tag vor dem vereinbarten Termin kostenfrei.
5.2 Bei Absagen von Stadtführungen durch den Kunden innerhalb von vier Tagen vor dem Termin erhebt der Veranstalter eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% des Führungshonorar.
5.3 Bei Absagen von Stadtführungen durch den Kunden am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen stellt HzF das volle Führungshonorar in Rechnung.
5.4 Maßgeblich für eine fristgerechte Stornierung durch den Kunden bzw. die Höhe der Stornierungsgebühr ist das Eingangsdatum der Stornierung bei HzF; den Nachweis hierfür hat der Kunde zu erbringen.
5.5 Stornierungen durch Kunden werden ausschließlich durch eine schriftliche Stornierungsbestätigung von HzF per E-Mail, Messanger oder Post verbindlich.

5.6 Müssen Stadtführungen auf Grund von Landesverfügungen zur Coronalage abgesagt werden, erstattet HzF bereits bezahlte Führungen zu 100% dem Kunden.

 

6. Durchführung
6.1 HzF verpflichtet sich, Veranstaltungen bei jedem Wetter durchzuführen, sofern die Sicherheit der Teilnehmer nicht gefährdet erscheint. Im Falle einer Gefährdung liegt die Entscheidung über eine Durchführung der Veranstaltung beim Gästebegleiter vor Ort.
6.2 Ein Rechtsanspruch auf den Besuch einzelner in der Veranstaltungsbeschreibung erwähnter Stationen besteht nicht.

 

7. Haftung
7.1 Die Anreise zum vereinbarten Termin und Treffpunkt liegt allein in der Verantwortung des Kunden.
7.2 HzF haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt.
7.3 Bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen hat der Kunde keinen Erstattungsanspruch.
7.4 Aufsichtspflichtige haben auch während gebuchter Veranstaltungen ihre Aufsichtspflicht wahrzunehmen.
7.5 Der Kunde haftet für jeden Schaden an von ihm oder von Teilnehmern seiner Gruppe während der Tour mitgeführten Gegenständen und den Verlust mitgeführter Gegenstände. HzF übernimmt keine Haftung für verschmutzte Kleidung, Unfälle oder Gepäckverlust bei den Touren.
7.7 Die Teilnahme an Stadtführungen erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Für Schäden, die sich Kunden gegenseitig zufügen, haften diese selbst.
7.8 Die Haftung von HzF beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist finanziell begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Honorars. Diese betragsmäßige Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von HzF beruhen.
7.8 HzF übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass den Anweisungen des Guides nicht Folge geleistet wurde.

 

8. Gerichtsstand
8.1 Der Gerichtsstand ist Hattingen.

 

9. Schlussbestimmung
9.1 Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden unwirksame Regelungen durch wirksame Regelungen ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen. Für den Fall einer Vertragslücke werden die Parteien diejenige Regelung vereinbaren, die sie bei Kenntnis der Lücke vereinbart hätten.

 

10. Corona-Schutzmaßnahmen
10.1 Die Einhaltung unseres Hygienekonzeptes ist Bedingung für die Teilnahme an unseren Veranstaltungen und Teil unser AGB.

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11. Datenschutz bei Online-Führungen

11.1 Die Online-Führungen werden durch HATTINGEN ZU FUSS bereitgestellt und mit der Software von ZOOM realisiert.

11.2 Es werden bei der Teilnahme vorübergehend (solange die virtuelle Stadtführung läuft) folgende Daten durch HATTINGEN ZU FUSS verarbeitet:

 

  • vom Teilnehmer selbst angegebene Kontaktdaten (Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse)

  • die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung 

  • die Metadaten der Internetverbindungen

  • weitere vom Teilnehmer selbst und den anderen Teilnehmern im Zuge der virtuellen Stadtführung freiwillig individuell zur Verfügung gestellte Informationen wie zum Beispiel Chat-Inhalte/-Verläufe.

 

11.3 Die Teilnahme an den Online-Stadtführungen ist freiwillig und kann jederzeit ohne Begründung und ohne Nachteile für den Teilnehmer beendet werden. 

11.4 Die während der Teilnahme an virtuellen Stadtführungen anfallenden personenbezogenen Daten werden am Ende der Veranstaltung gelöscht.

11.5 Die Datenschutzerklärung von ZOOM finden Sie hier

 

Stand: 26.02.2022

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